Handyverbot greift in Kinder- und Elternrechte ein

Quelle: Bildung Schweiz 10/2007
Bislang dominierten in der öffentlichen Diskussion zu Handy-Verboten an Schulen weitgehend gesellschaftliche, pädagogische und psychologische Aspekte. Wie ich bereits seit langem vermutet habe, sind bezüglich Handy-Verboten an Schulen aber auch rechtliche Aspekte zu beachten. Die von Schulen ausgesprochen Handy-Verbote greifen auch in die Rechte der Kinder und Eltern ein und sind deshalb aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch, wie der Rechtsanwalt Daniel Kettiger in der aktuellen Ausgabe von Bildung Schweiz 10/2007 darlegt:
Die Möglichkeit der Kommunikation mit anderen Kindern ist ein Grundrecht, das durch die Kinderrechtskonvention und durch die Bundesverfassung garantiert wird.
Ein Verbot der Benützung oder des Mitführens von Mobiltelefonen stellt somit für die betroffenen Kinder einen Grundrechtseingriff dar. Ein Verbot von Mobiltelefonen betrifft zudem auch den Verkehr zwischen den Eltern und ihren Kindern, erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und greift in anderer Weise in die Elternrechte ein.
Ein Mobilfunkverbot an Schulen ist somit so weit gerechtfertigt, als es zur Gewährleistung des ordentlichen Unterrichts (einschliesslich Exkursionen und Schulverlegungen) und der Ordnung in den Pausen notwendig ist.










