Handyverbot greift in Kinder- und Elternrechte ein

Cartoon_Handyverbot
Quelle: Bildung Schweiz 10/2007

Bislang dominierten in der öffentlichen Diskussion zu Handy-Verboten an Schulen weitgehend gesellschaftliche, pädagogische und psychologische Aspekte. Wie ich bereits seit langem vermutet habe, sind bezüglich Handy-Verboten an Schulen aber auch rechtliche Aspekte zu beachten. Die von Schulen ausgesprochen Handy-Verbote greifen auch in die Rechte der Kinder und Eltern ein und sind deshalb aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch, wie der Rechtsanwalt Daniel Kettiger in der aktuellen Ausgabe von Bildung Schweiz 10/2007 darlegt:

Die Möglichkeit der Kommunikation mit anderen Kindern ist ein Grundrecht, das durch die Kinderrechtskonvention und durch die Bundesverfassung garantiert wird.

Ein Verbot der Benützung oder des Mitführens von Mobiltelefonen stellt somit für die betroffenen Kinder einen Grundrechtseingriff dar. Ein Verbot von Mobiltelefonen betrifft zudem auch den Verkehr zwischen den Eltern und ihren Kindern, erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und greift in anderer Weise in die Elternrechte ein.

Ein Mobilfunkverbot an Schulen ist somit so weit gerechtfertigt, als es zur Gewährleistung des ordentlichen Unterrichts (einschliesslich Exkursionen und Schulverlegungen) und der Ordnung in den Pausen notwendig ist.

Weiter ...

Kein generelles Handy-Verbot an Schulen

Der LCH - Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer schreibt in seiner aktuellsten Medienmitteilung, dass er ein flächendeckendes generelles Handy-Verbot an Schulen der ganzen Schweiz für nicht sinnvoll hält. Vorschriften im Umgang mit Mobiltelefonen seien Sache jeder einzelnen Schule. Lehrpersonen und Schulleitungen sollten dazu gemeinsam - ihrer Schulkultur entsprechend - Regelungen aufstellen und anwenden. Zudem hält der Dachverband in seiner LCH-Position zum Umgang mit dem Handy klar fest, dass er das Erlernen eines sinnvollen Umgangs mit Mobiltelefonen (und anderen elektronischen Medien) für geeigneter als Verbote hält. Die Lehrpersonen sollten zusammen mit der Schulleitung entscheiden, ob und in welcher Weise eine solche Auseinandersetzung angebracht sei.

Fazit:
Ich bin wirklich froh, dass sich der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer klar gegen ein generelles Handyverbot an den Schulen ausspricht und für einen sinnvollen Umgang mit Mobiltelefonen und anderen Medien plädiert. Es liegt nun m.E. an den Pädagogischen Hochschulen aufzuzeigen, wie das Handy bereits heute und morgen im Unterricht nutzbringend als Lernmedien integriert werden kann!

Weiter ...

Handy-Verbot wirft rechtliche Fragen auf

Im St.Galler Tagblatt vom 23. Juni 2007 wurde als Reaktion auf einige negative Vorfälle mit Handys an Schulen (Handy-Pornos, Happy Slapping, ...) aufgezeigt, was die Schule rechtlich machen kann:

Vom Handy-Sex zum Handy-Verbot: Was die Schule rechtlich machen kann

Nachdem ein Fall von Handy-Pornos in der städtischen Schule aufgetaucht ist, wird ein Handy-Verbot geprüft. Es kann durch die Schulhausordnung geregelt werden. Vom Verbot zu unterscheiden ist die Beschlagnahmung. (...)

Ungestörter Schulbetrieb
Was aber heisst Handy-Verbot und wer soll es durchsetzen? Wie ein Blick auf Schulgemeinden zeigt, die ein solches haben oder anstreben, wirft das Verbot von elektronischen Geräten praktische und rechtliche Fragen auf.

Gemäss Jürg Raschle, Leiter des Rechtsdienstes im kantonalen Erziehungsdepartement, sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Einerseits gehe es beim Handy-Verbot um einen ungestörten Schulbetrieb, welcher durch die Hausordnung der Schule sicher gestellt werden könne. Falls aber der Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand wie etwa Verbreitung von Pornographie vorliege, gehe es um Beschlagnahmung.

Hausordnung regelt Verbot
Ein Handy-Verbot kann wie ein Rauchverbot in der Hausordnung festgeschrieben werden. Handys sind für den Schulbetrieb nicht notwendig. Droht er durch sie gestört zu werden, kann die Schule ihre Benützung zur Ermöglichung des geregelten Schulbetriebs verbieten. (...)

Polizei darf Daten sichten
Nicht rechtens ist aber der Einzug von Handys als Disziplinarmassnahme. Dass Lehrer diese über Wochen hinweg einziehen, ist rechtlich nicht erlaubt. Eine Beschlagnahmung darf von Lehrpersonen nur bei einem dringenden Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Missbrauch erfolgen. Zum Beispiel, wenn er Schülerinnen oder Schüler beim «Konsum» von Handy-Pornos antrifft. In einem solchen Fall ist sofort die Polizei zu verständigen.(...)

Handy wird vernichtet
Strafbar machen sich alle Personen, die Kinderpornographie auf ihrem Handy haben oder sonstige Pornos verschicken. Trifft dies zu, wird das Mobiltelefon entschädigungslos vernichtet


Viel schwieriger ist jedoch, ein solches Handy-Verbot auch praktisch durchzusetzen; was allein schon die unterschiedliche Handhabung an den Schulen mit Handy-Verboten aufzeigt:

Dies wird verschieden gehandhabt: Während die Schule in der Stadt Rapperswil-Jona gleich das Mitnehmen von Handys verbietet, müssen sie an anderen Orten lediglich während des Unterrichts abgeschaltet sein. Gemäss Jürg Raschle ist auch denkbar, dass die elektronischen Statussymbole zu Schulbeginn eingesammelt und bei Unterrichtsende wieder verteilt werden. Sicher gestellt werden muss laut Jürg Raschle, dass Schülerinnen und Schüler in ausserordentlichen Fällen erreicht werden können. Dies sei aber – mit der entsprechenden Information – über den Festnetz-Anschluss der Schule ohne Weiteres möglich.

Unterschiedlich kann auch der Rayon des Handy-Verbots sein: Neben dem Schulhausareal kann auch die unmittelbare Umgebung einbezogen werden.


Kinderpornographie und Gewalt auf dem Handy müssen bekämpft werden - keine Frage!
Eine Handy-Verbot an den Schulen verdrängt allerdings lediglich das Problem in den Freizeitbereich der Kinder. Wir brauchen andere Massnahmen, um diesen negativen gesellschaftlichen Problemen von heute zu begegnen. Primär müssen natürlich die Anbieter von Kinderpornographie und Gewaltvideos hart bestraft werden! Auch müssen die Kinder und Jugendlichen im Unterricht erfahren, dass der Besitz und Vertreib von solchen Bildern und Videos egal auf welchem Medium strafbar ist und nicht lediglich ein Kavaliersdelikt darstellt: Aufklärung tut not! Alleine davon werden die negativen Bilder auf dem Handy jedoch nicht verschwinden. Deshalb müssen Kinder und Jugendliche fit gemacht werden, dass sie selber solche Missstände in der Schule bekämpfen, indem sie solche Vorfälle auf dem Handy der Lehrperson melden. Gegen Gewalt auf dem Pausenhof existiert bereits das Konzept der "Friedensstifter". Andere wirkungsvollere Massnahmen als ein simples Handy-Verbot sind also gefragt!


Handverbot an der Schule in Urdorf politisch durchgesetzt

Handverbot an Schule politisch durchgese
Die Schülerinnen und Schüler der Zürcher Limmattalgemeinde Urdorf müssen künftig ohne Handy auskommen. Die Gemeindeversammlung hat am Mittwochabend eine Initiative der EVP für ein Handy-Verbot an Schulen mit 94 gegen 72 Stimmen gutgeheissen.

Pikant die Aussage des Leiters der Schulverwaltung:
Wie das generelle Verbot für Mobiltelefone an Schulen umgesetzt werden soll, habe er «keine Ahnung», sagte der Leiter der Schulverwaltung, Hans Karrer, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Quelle: news.ch vom 21.6.2007


Leider haben die StimmbürgerInnen von Urdorf noch nicht erkannt, dass auch in der Primarschule den mobilen Geräten der Lernenden die Zukunft gehören wird! Verbote helfen hier nichts! In Zukunft werden wir vermutlich keine weitere Milliarde (PPP-Sin) mehr erhalten, um die Lernenden ICT- und Medien-fit für die Zukunft zu machen. Die Lehrpersonen sollen bitte sehr den SchülerInnen endlich zeigen, wie das zahlreich vorhandene, multifunktionale Lernmedium - das Mobiltelefone - bereits heute sinnvoll und nutzbringend im Unterricht für das eigenständige Lernen eingesetzt werden kann. Einige Hinweise und Informationen hierzu finden sich ja auf diesem Blog Mobileatschool.

Riesiger QR-Code am HB Zürich

Riesiger QR-Code am HB Zürich

Vom (un)politischen Umgang mit dem Handy an Schulen in Italien, Österreich, Schweiz ...

Als erklärter Gegner von Handyverboten an Schulen hat mich natürlich das halbherzige Handyverbot in Italien genervt!

Wie in den Medien zu lesen war, hat die italienische Regierung ein Handy-Verbot an den Schulen erlassen. Zu einer anderen Position hat sich nun die österreichische Regierung durchgerungen. Die Handy-Nutzung soll nicht via Regierungsintervention geregelt werden, sondern an den Schulen selbst, ist aus dem zuständigen Ministerium zu hören. Dies berichtet Futurezone aktuell. Die Idee, den Umgang Jugendlicher mit der Mobiltelefonie “politisch” zu “lösen”, die italienische Lösung also, mutet kopflos an. Wenn nichts anderes an politischen Lösungsoptionen bleibt, wird bestätigt, was Vorurteile bereits aussagen: Lösungspotenziale der Politik können ganz schön beschränkt sein.

Quelle: medienpraxis.ch

 

Und wie beurteilen Leserbrief-SchreiberInnen das Handyverbot an einzelnen Schulen in der Schweiz? Leserbrief-Reaktionen auf den Artikel "Ohne Handy zur Schule", Schweizer Schulen reagieren darauf und verbieten die lästigen Piepser zu lesen im Migros-Magazin 12, 19. März 2007:

Minimales Problem

Die Handys als "Übel" oder als "lästige Piepser" zu bezeichnen, finden wir übertrieben. In unseren Schulen stellen Handys ein minimales Problem dar. Während des Unterrichts stören sie selten - praktisch nie. Ausserdem ist es nicht Sache der Lehrpersonen, zu bestimmen, wie oft, wann und wo man das Natel ausserhalb des Schulzimmers benutzt.

Viola Kost (16), Cynthia Blau (15), Kevin Niederberger (17), per Mail

 

Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Handys wohl dabei, stören aber den Schulunterricht und -betrieb nicht. In speziellen Fällen werden auch Ausnahmen erlaubt, vorausgesetzt, man fragt zuerst seine Lehrperson. Eine klare Regelung mit gesundem Menschenverstand umgesetzt dient meines Erachtens allen Beteiligten.

Magdalena Hohl, Sekundarlehrerin, 4314 Zeinigen

 

Vor allem aus gesundheitlichen Gründen finde ich es sehr vernünftig, wenn das Handy in der Schule verboten wird. Es gibt immer mehr Studien, die darauf hinweisen, dass der Handygebrauch Hirntumore auslösen könnte. Die Gesundheit unserer Kinder sollte Vorrang haben.

Ruth Widmer, 5015 Erlinsbach

 

 

Ohne Handy ins Bett

Im Klassenlager werden Mobiltelefone über Nacht eingesammelt - Im Schulzimmer sind sie verboten. 

Das St. Galler Tagblatt berichtet, dass im Januar Abtwiler OberstufenschülerInnen im Klassenlager das Handy über Nacht abgeben mussten. Als "Präventivmassnahme" - wie der stellvertretende Schulleiter erläuterte - hat ein Sekundarlehrer des Oberstufenzentrums Mülizelg die Mobiltelefone seiner "Schützlinge" über Nacht eingesammelt. Der Handy-Entzug dauerte von 22.00 bis nach dem Morgenessen. Zum Erstaunen der Lagerleitung stürzten sich die SchülerInnen nicht schon vor dem Frühstück auf ihre Handys. Auch gab es nach Aussage der Verantwortlichen keine Zwischenfälle und Reklamationen seitens der betroffenen SchülerInnen. Tagsüber konnten die Jugendlichen ihre Handys benutzen, da diese auf der Skipiste zur Sicherheit beitragen würden. Auch den RealschülerInnen des Oberstufenzentrums Grünau in Wittenbach droht ein ähnlicher Handy-Entzug im bevorstehenden Schneesportlager im März. Derzeit diskutiert die Lehrerschaft noch über mögliche Massnahmen, damit es nicht zu Missbräuchen mit dem Mobiltelefon komme. Gegen einen solchen Handy-Entzug im Schneesportlager sprechen sich die Wittenbacher RealschülerInnen vehement aus: "Das wäre der Horror", wettert ein Realschüler auf dem Pausenplatz. "Sonst nehme ich einfach ein zweites Gerät und eine zweite SIM-Karte mit", lautet seine Lösung.

In der Schulordnung geregelt

Das Handyverbot wird üblicherweise in der Schulordnung geregelt. Dort wird festgehalten, wann ein Telefon gebraucht werden darf und welche Strafe bei einem Missbrauch verhängt wird. Bei Verdacht auf ein Delikt darf die Lehrerschaft das Gerät sicherstellen, um es für die Untersuchung der Polizei zu übergeben. Darüber werden die Eltern informiert. Laut Yvonne Greminger von der St.Galler Jugendanwaltschaft sind solche Fälle "höchst selten". (jof)

Quelle: St. Galler Tagblatt vom 7. Februar 2007.

Das Thema "Handy-Verbot" ist also heiss!
So hat mich gestern eine Journalistin vom St. Galler Tagblatt angefragt, ob ich als erklärter Gegner von Handy-Verboten in der Schule der Zeitung ein Interview geben würde. Ein solches Interview folgt, sobald ich konkrete nutzbringende Einsatzmöglichkeiten von Mobiltelefonen im Unterricht präsentieren kann.

 

Ich bin gespannt auf die Kommentare meiner Blog-LeserInnen zum Thema "Handy-Entzug im Klassenlager" - Sinn oder Blödsinn?!

Welches Handy-Verbotsschild darf es denn sein?!

Hier ein Beitrag an alle Handy-Verbotsapologeten:

Welches Handy-Verbotsschild darf es denn gerne sein?!

Wer entwirft mir ein Anti-Handyverbotsschild?!

 

Handyverbotsschild1 Handyverbotsschild2 Handyverbotsschild5

 

Handyverbotsschild3 Handyverbotsschild4

 

Quelle: http://www.safetymarking.ch

Lehrerverband ist gegen ein Handyverbot an Schulen

Meine Recherchen haben ergeben, dass ich auch in Bildungskreisen mit meiner ablehnenden Haltung gegenüber einem Handy-Verbot an Schulen nicht alleine dastehe:

Auch Franziska Peterhans, Zentralsekretärin des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH), hält flächendeckende Verbote nicht für sinnvoll. Die Schüler müssten stattdessen den Umgang mit dem Handy erlernen.

Nur in Einzelfällen müssten die Schulen zu Verboten greifen können.

Angezeigt sei dies etwa, wenn es zu Problemen mit Gewalt oder Störungen des Unterrichts komme. «Dann sollten die Schulen Diskussionen führen und, falls nötig, mit einem Verbot reagieren können.»


Quelle: http://www.news.ch/print/264689/detail.htm

 

 

 

 

 

 

"10 Gründe gegen ein Handy-Verbot an der Schule"

Als Reaktion auf das drohende Verbot von Mobiltelefonen an den Schulen in Bayern hat Lars Weisbrod auf dem Redaktionsblog der Süddeutschen Zeitung "10 Gründe gegen ein Handy-Verbot an der Schule" niedergeschrieben. Nicht alle Argumente vermögen mich vollends zu überzeugen; zudem haben einige Gründe eher amüsanten Charakter. Ebenso spannend sind übriges auch die 129 Kommentare, die dieser Blogbeitrag provoziert hat.

2. Wie beim Pop kommt die Hysterie hier aus England, da wurde Happy Slapping erfunden – und zu einem bedrohlichen Phänomen gemacht. Der britische Forscher Graham Barnfield hat das angebliche Problem untersucht und ist zu dem Schluss gekommen: "Es gibt keine quantitative Analyse dazu. Im Internet kursieren immer dieselben 30 Spots, die Hälfte davon ist gestellt. Ich will hier bestimmt nichts kleinreden, warne aber nachdrücklich vor einer Hysterie." Außerdem sagt Barnfield: "Ich denke nicht, dass durch Happy Slapping neue Gewalt entsteht, sondern dass bestehende sichtbar gemacht wird". Oder anders ausgedrückt: Gewalt gab es immer, nur Kameras gibt es jetzt mehr.

4. Das Totschlagargument der Verbotsapologeten: "Wozu brauchen Schüler denn überhaupt Handys?" Diese rhetorische Frage könnte man jetzt ernst nehmen und ausführlich und fundiert beantworten: Es geht darum zu kommunizieren, und das ist wichtiger, als man sich das im CSU-Präsidium so vorstellt. Noch wichtiger ist aber: Rechtfertigungen sind überhaupt nicht nötig. Dass etwas überflüssig scheint, ist noch lange kein Grund dafür, es zu verbieten.

8. Handys sind außerdem unverzichtbare Notizzettel, wertvolles Fotoalbum, vollgepackter Terminkalender und erinnern daran, die Pille zu nehmen.

9. Ein Handyverbot würde die Eltern härter bestrafen, als alle anderen. Die sind nämlich die Einzigen, die den ganzen Tag anrufen, um zu überprüfen, ob ihr Schatz nicht in einer Alcopophölle gelandet ist.

10. Großangelegte Taschenkontrollen und Lehrer, die rumschreien, weil Christian und Susanne sich unter der Bank wieder Kurzmitteilungen geschrieben haben, halten den Betrieb länger auf als die Mobiltelefone an sich. Hier sollten die Universitäten Vorbild sein, dort ignorieren die Professoren nämlich sympathisch-arrogant jedes Handyklingen und keinen stört es, wenn ab und zu mal ein bisschen Polyphones durch den Raum schallt.

Quelle: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/289481

Beiträge  1 - 10 /15