Handy-Verbot wirft rechtliche Fragen auf
Im St.Galler Tagblatt vom 23. Juni 2007 wurde als Reaktion auf einige negative Vorfälle mit Handys an Schulen (Handy-Pornos, Happy Slapping, ...) aufgezeigt, was die Schule rechtlich machen kann:
Viel schwieriger ist jedoch, ein solches Handy-Verbot auch praktisch durchzusetzen; was allein schon die unterschiedliche Handhabung an den Schulen mit Handy-Verboten aufzeigt:
Kinderpornographie und Gewalt auf dem Handy müssen bekämpft werden - keine Frage!
Eine Handy-Verbot an den Schulen verdrängt allerdings lediglich das Problem in den Freizeitbereich der Kinder. Wir brauchen andere Massnahmen, um diesen negativen gesellschaftlichen Problemen von heute zu begegnen. Primär müssen natürlich die Anbieter von Kinderpornographie und Gewaltvideos hart bestraft werden! Auch müssen die Kinder und Jugendlichen im Unterricht erfahren, dass der Besitz und Vertreib von solchen Bildern und Videos egal auf welchem Medium strafbar ist und nicht lediglich ein Kavaliersdelikt darstellt: Aufklärung tut not! Alleine davon werden die negativen Bilder auf dem Handy jedoch nicht verschwinden. Deshalb müssen Kinder und Jugendliche fit gemacht werden, dass sie selber solche Missstände in der Schule bekämpfen, indem sie solche Vorfälle auf dem Handy der Lehrperson melden. Gegen Gewalt auf dem Pausenhof existiert bereits das Konzept der "Friedensstifter". Andere wirkungsvollere Massnahmen als ein simples Handy-Verbot sind also gefragt!
Vom Handy-Sex zum Handy-Verbot: Was die Schule rechtlich machen kann
Nachdem ein Fall von Handy-Pornos in der städtischen Schule aufgetaucht ist, wird ein Handy-Verbot geprüft. Es kann durch die Schulhausordnung geregelt werden. Vom Verbot zu unterscheiden ist die Beschlagnahmung. (...)
Ungestörter Schulbetrieb
Was aber heisst Handy-Verbot und wer soll es durchsetzen? Wie ein Blick auf Schulgemeinden zeigt, die ein solches haben oder anstreben, wirft das Verbot von elektronischen Geräten praktische und rechtliche Fragen auf.
Gemäss Jürg Raschle, Leiter des Rechtsdienstes im kantonalen Erziehungsdepartement, sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Einerseits gehe es beim Handy-Verbot um einen ungestörten Schulbetrieb, welcher durch die Hausordnung der Schule sicher gestellt werden könne. Falls aber der Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand wie etwa Verbreitung von Pornographie vorliege, gehe es um Beschlagnahmung.
Hausordnung regelt Verbot
Ein Handy-Verbot kann wie ein Rauchverbot in der Hausordnung festgeschrieben werden. Handys sind für den Schulbetrieb nicht notwendig. Droht er durch sie gestört zu werden, kann die Schule ihre Benützung zur Ermöglichung des geregelten Schulbetriebs verbieten. (...)
Polizei darf Daten sichten
Nicht rechtens ist aber der Einzug von Handys als Disziplinarmassnahme. Dass Lehrer diese über Wochen hinweg einziehen, ist rechtlich nicht erlaubt. Eine Beschlagnahmung darf von Lehrpersonen nur bei einem dringenden Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Missbrauch erfolgen. Zum Beispiel, wenn er Schülerinnen oder Schüler beim «Konsum» von Handy-Pornos antrifft. In einem solchen Fall ist sofort die Polizei zu verständigen.(...)
Handy wird vernichtet
Strafbar machen sich alle Personen, die Kinderpornographie auf ihrem Handy haben oder sonstige Pornos verschicken. Trifft dies zu, wird das Mobiltelefon entschädigungslos vernichtet
Viel schwieriger ist jedoch, ein solches Handy-Verbot auch praktisch durchzusetzen; was allein schon die unterschiedliche Handhabung an den Schulen mit Handy-Verboten aufzeigt:
Dies wird verschieden gehandhabt: Während die Schule in der Stadt Rapperswil-Jona gleich das Mitnehmen von Handys verbietet, müssen sie an anderen Orten lediglich während des Unterrichts abgeschaltet sein. Gemäss Jürg Raschle ist auch denkbar, dass die elektronischen Statussymbole zu Schulbeginn eingesammelt und bei Unterrichtsende wieder verteilt werden. Sicher gestellt werden muss laut Jürg Raschle, dass Schülerinnen und Schüler in ausserordentlichen Fällen erreicht werden können. Dies sei aber – mit der entsprechenden Information – über den Festnetz-Anschluss der Schule ohne Weiteres möglich.
Unterschiedlich kann auch der Rayon des Handy-Verbots sein: Neben dem Schulhausareal kann auch die unmittelbare Umgebung einbezogen werden.
Kinderpornographie und Gewalt auf dem Handy müssen bekämpft werden - keine Frage!
Eine Handy-Verbot an den Schulen verdrängt allerdings lediglich das Problem in den Freizeitbereich der Kinder. Wir brauchen andere Massnahmen, um diesen negativen gesellschaftlichen Problemen von heute zu begegnen. Primär müssen natürlich die Anbieter von Kinderpornographie und Gewaltvideos hart bestraft werden! Auch müssen die Kinder und Jugendlichen im Unterricht erfahren, dass der Besitz und Vertreib von solchen Bildern und Videos egal auf welchem Medium strafbar ist und nicht lediglich ein Kavaliersdelikt darstellt: Aufklärung tut not! Alleine davon werden die negativen Bilder auf dem Handy jedoch nicht verschwinden. Deshalb müssen Kinder und Jugendliche fit gemacht werden, dass sie selber solche Missstände in der Schule bekämpfen, indem sie solche Vorfälle auf dem Handy der Lehrperson melden. Gegen Gewalt auf dem Pausenhof existiert bereits das Konzept der "Friedensstifter". Andere wirkungsvollere Massnahmen als ein simples Handy-Verbot sind also gefragt!











